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AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
gültig für Luxembourg und die Europäische Gemeinschaft

 

§ 1 Geltung der Bedingungen

Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen des Verkäufers gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von dem Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Im übrigen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Angebot, Preis, Auftragserteilung, Vertragsabschluß

  • Sämtliche Angebote des Verkäufers auf dessen Internetseiten sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit Lieferung durch den Verkäufer zustande. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde 30 Tage an Bestellungen gebunden, es sei denn ein späterer Liefertermin ist vereinbart worden.

  • Dem Käufer steht nach § 361 a BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Ware beim Empfänger bzw. bei wiederkehrenden Lieferungen gleichartiger Waren am Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen am Tag des Vertragsabschlusses. Die Widerrufsfrist beträgt vier Wochen und bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Ware an diese Adresse:

    MESA Consulting S.a.r.l.
    9, Rue Neuve
    L-6581 Rosport
    Luxembourg

  • Um eine zügige Abwicklung der Retoure zu gewährleisten bitten wir darum, eine Rücksendung vorher anzukündigen.
  • § 3 Lieferzeit, Teillieferung, Gefahrenübergang

  • Angaben zum Liefertermin sind seitens des Verkäufers unverbindlich und stellen lediglich eine unverbindliche Schätzung dar. Fixgeschäfte werden nicht geschlossen.
  • Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, daß sich der Verkäufer beim Eintritt einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet.
  • Bei einer Dauer der Leistungsverhinderung im Sinn von Ziffer 2 von mehr als 3 Monaten sind der Verkäufer und der Kunde, bei Nichteinhaltung des Liefertermins aus anderen als den in Ziffer 2 genannten Gründen nur der Kunde, berechtigt, hinsichtlich der in Verzug befindlichen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten.
  • Der Verkäufer ist jederzeit zur Lieferung sowie zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen können vom Verkäufer sofort in Rechnung gestellt werden.
  • § 4 Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflichten

  • Die Gewährleistungsrechte des kaufmännischen Kunden setzen voraus, daß dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, daß zuvor aufgetretene Fehler nicht unverzüglich angezeigt worden sind.

  • Ware, die nicht ausdrücklich als Neu oder Neuwertig ausgewiesen ist, fällt unter den Bereich der Sammlerstücke und ist als solche generell von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Der Verkäufer beschreibt die Ware nach bestem Wissen und Gewissen und legt ihm alle bekannten Mängel oder Unterschiede zu einem neuwertigen Produkt offen. Die Rückgabe von Sammlerstücken erfolgt grundsätzlich immer zu Lasten des Käufers.

  • Soweit ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel der Lieferung vorliegt, ist der Verkäufer zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Stellt der Kunde dem Verkäufer auf Verlangen die beanstandete Lieferung nicht zur Verfügung oder veräußert oder verwendet er das Produkt, so entfallen alle Gewährleistungsansprüche.

  • Ist der Verkäufer zur Mangelbeseitigung / Ersatzlieferung nicht in der Lage, verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die er zu vertreten hat, oder schlägt die Mangelbeseitigung / Ersatzlieferung in sonstiger Weise fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen (Wandlung) oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen.
  • § 7 Eigentumsvorbehalt

  • Der Verkäufer behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.
  • § 8 Haftung und Haftungsbeschränkungen

  • Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Verzug oder Unmöglichkeit, der Verletzung von Beratungs- und vertraglichen Nebenpflichten, vorvertragliche Pflichten, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlungen ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder die Schadensersatzansprüche resultieren aus der Verletzung einer zugesicherten Eigenschaft.
  • Soweit der Verkäufer dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall ist der Ersatz für Folgeschäden wie entgangener Gewinn ausgeschlossen.
  • Alle Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer verjähren 6 Monate nach Lieferung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung.
  • Wenn und soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
  • § 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand

  • Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden und dem Verkäufer ist der Sitz des Verkäufers.

  • § 12 Anwendbares Recht, Wirksamkeit, Schriftform

  • Es gilt das Recht des Großherzogtums Luxembourg.
  • Änderungen und Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Vereinbarungen im Kaufvertrag. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden binden den Verkäufer nur nach schriftlicher Bestätigung.
  • Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
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